Bundeskartellamt kündigt FreigabeCallahan Nordrhein-Westfalen/NetCologne an

14.02.2001

Das Bundeskartellamt wird den Erwerb der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Köln, durch Callahan Nordrhein-Westfalen GmbH (CNRW), Bonn, freigeben. Den Unternehmen wurde dies heute mitgeteilt.

Kartellamtspräsident Böge: „Der Erwerb von NetCologne würde zu einer Stärkung von Callahan Nordrhein-Westfalen führen und dieses Unternehmen in die Lage ver­setzen, effektiv im Wettbewerb auf Märkten aufzutreten, auf denen die Deutsche Telekom AG noch immer marktbeherrschend ist. Die Befürchtungen, dass der Zusammenschluss zu einem wesentlichen mittelbaren Einfluss der Deutschen Tele­kom AG auf NetCologne und zu einer Abschwächung des Wettbewerbspotenzials von NetCologne führen würde, konnten ausgeräumt werden.“

Die Muttergesellschaft von CNRW, CAI Lux, hatte im vergangenen Jahr einen Anteil von 55 % an dem Breitbandkabelnetz in Nordrhein-Westfalen von der Deutschen Telekom AG (DT) erworben und die alleinige Kontrolle übernommen. DT blieb mit 45 % an CNRW beteiligt.

Das Vorhaben führt zwar zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von CNRW auf dem Markt für die Einspeisung und Weiterleitung von Programm­signalen im Breitbandkabelnetz. Denn durch den Zusammenschluss erhöht sich die Anzahl der Haushalte, die direkt an das Netz von CNRW angeschlossen sind, um die 30.000 Haushalte, die über das Breitbandkabelnetz von NetCologne im Kölner Stadtgebiet Fernsehsignale beziehen. Dadurch erhöht sich die Angebotsmacht von CNRW gegenüber den Programmanbietern.

Der Zusammenschluss führt jedoch auf anderen Märkten zu Verbesserungen, die diesen Nachteil überwiegen. CNRW wird mit dem Breitbandkabelnetz von NetCologne eine Alternative zur Teilnehmeranschlussleitung im Festnetz erlangen und so in die Lage versetzt, Teilnehmeranschlüsse, Sprachtelefonie und schnellen Internetzugang über das Breitbandkabelnetz anzubieten. Damit wird sie in Wettbe­werb zur DT treten, die diese Märkte bislang praktisch allein beherrschte. Ziel von CNRW ist die Aufnahme des Wettbewerbs zur DT auf diesen bisher nicht von Wett­bewerb geprägten Märkten.

Eine sorgfältige Prüfung des gesamten Vertragswerks hat ergeben, dass die DT trotz einer Beteiligung in Höhe von 45 % an CNRW nur einen geringen Einfluss auf CNRW ausüben kann. Die üblicherweise mit einer 45 %-Beteiligung verbunden Mit­wirkungs-, Informations- und Vetorechte sind vertraglich praktisch ausgeschlossen worden. Im Ergebnis war festzustellen, dass die DT die beabsichtigten Wettbe­werbsvorstöße von Callahan auf den bisherigen Monopolmärkten der DT kaum wirk­sam verhindern kann. Im übrigen wurden von Callahan auch konkrete Schritte zur Loslösung von der DT bei der Beschaffung von Vorprodukten (digitale Plattform, Set Top Box, Verschlüsselungssystem, Abrechnungssoftware) getroffen.