OLG Düsseldorf bestätigt Zwangsgeldandrohung gegen Lufthansa wegen Verweigerung der Slotabgabe an Germania
15.10.2002
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Zwangsgeldandrohung des Bundeskartellamtes gegen die Lufthansa bestätigt, mit der das Amt die Abgabe von jeweils drei Start- und drei Landerechten (Slots) am Flughafen Frankfurt a.M. an den Wettbewerber Germania erzwingen will.
Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge begrüßt die Entscheidung des Gerichts und setzt darauf, dass eine Abgabe der Slots an den kleineren Wettbewerber durch Lufthansa umgehend erfolgen wird. Damit würden eine Auflage aus dem Fusionsverfahren Lufthansa/Eurowings erfüllt und die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf einer wichtigen Route im innerdeutschen Luftverkehr verbessert.
Das Bundeskartellamt hatte der Lufthansa in der Freigabeentscheidung der Fusion Lufthansa/Eurowings im September 2001 unter anderem auferlegt, auf allen Strecken im innerdeutschen Luftverkehr, auf denen ein Wettbewerber Linienflugdienste neu anbieten möchte, auf Anforderung insgesamt bis zu drei Start- und drei Landerechte an den Flughäfen Düsseldorf, München oder Frankfurt a.M. aus ihrem Bestand bereit zu stellen, wenn auf andere Weise keine Slots erhältlich sind. Lufthansa weigert sich, die von Germania zur Durchführung eines attraktiven Linienflugdienstes gewünschten und notwendigen Slots anzubieten.
Das OLG bestätigt mit seiner vorläufigen Entscheidung indirekt die Rechtmäßigkeit der Auflage aus dem Fusionskontrollverfahren. Danach ist Lufthansa verpflichtet, nur solche Slots auszuwählen, die für den betreffenden Wettbewerber – hier also für Germania - wirtschaftlich sinnvoll verwendet werden können.